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7 | Betriebsrente 12/2017 „Leider kursieren immer wieder negative Schlagzeilen zur Riester-Rente in der Presse“, so Kundenberater Fabian Schilling. Mit der Riester-Rente kann aber je nach Produkt immerhin ein Wertzuwachs von ca. 8,3 % pro Jahr1 erzielt werden. Nun wird ein gutes System noch verbessert und Herr Schilling präsentiert Ihnen im Folgenden einige Änderungen ab 2018: Miron Weiher Fabian Schilling Sichern Sie sich zusätzliches Geld vom Staat … Von Kundenberater Miron Weiher erfahren Sie, was sich z.B. bei der Betriebsrente ab 2018 ändert: 1. Die Grundzulage wird von 154 Euro auf 175 Euro angehoben, und das erstmals seit 10 Jahren! Die Erhöhung gilt für die Zulage des Versicherten selbst. Durch die höhere Grundzulage können Sparer künftig einen geringeren Betrag in ihren Vorsorgevertrag einzahlen, um Anspruch auf die vollen Zulagen zu haben. 2. Außerdem profitieren z.B. Geringverdiener von Freibeträgen auf ihre Riester-Rente: Sollten Geringverdiener bei Rentenbeginn aufgrund einer zu niedrigen gesetzlichen Rente auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sein, müssen sie die Riester-Rente nicht mehr komplett auf die Sozialleistung anrechnen lassen. Bis zu einem Betrag von 202 Euro monatlich ist die staatlich geförderte Altersvorsorge künftig anrechnungsfrei. Für Fragen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Volksbank Neckartal sowie die Spezialisten z.B. der R+V-Versicherung gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. 1. Zahlt der Arbeitgeber für die zusätzliche Altersvorsorge eines Geringverdieners (Bruttoeinkommen maximal 2.200 Euro) zwischen 240 und 480 Euro im Kalenderjahr in einen Vorsorgevertrag ein, so kann er 30 Prozent von der Lohnsteuer des Arbeitnehmers behalten. Diese steuerliche Förderung wird mit der vom Arbeitgeber abzuführenden Lohnsteuer verrechnet. 2. Ab 2018 steigt der steuerfreie Höchstbetrag für die Entgeltumwandlung von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West). So kann ein Arbeitnehmer einen höheren Teil seines Einkommens in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag bleibt bei vier Prozent. 3. Künftig sollen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung über die gesamte staatlich geförderte zusätzliche Altersversorgung Auskünfte erteilen… auch für den konkreten Einzelfall. 4. Außerdem gibt es ab 2019 einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf den Beitrag zur Entgeltumwandlung für neue Vereinbarungen, wenn der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. Für bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen tritt die Regelung ab 2022 in Kraft. 15,2 %16 14 12 10 8 6 4 2 0 9,5 % 8,3 % UniProfiRente/4P ohne Zulage UniProfiRente/4P Single mit Zulage UniProfiRente/4P Familie mit Zulage Annahmen: Einzahlungen und Zulagen gemäß Riestertreppe für ein Bruttoeinkommen von jeweils 40.000 Euro, Einzahlungen zum Erhalt der maximalen Zulagen Familie: 2 Erwachsene mit 2 Kindern (Kinder geboren 1997 und jeweils am 01.01.2002, Laufzeit bis zum Beginn der Auszahlphase bei Vertragsabschluss: 30 Jahre. Als Aktienfonds wurd UniGlobal bis zum 31.07.2015 berücksichtigt, ab dem 31.07.2015 UniGlobal Vorsorge, als Rentenfonds aufschlag: 5%/5%/3%, Verwaldungsvergütung; 1,2%/1,2%/0,6%, Depotgebühr: 10.12 Euro p.a. seit 2014 13,50 Euro p.a. Monatliche Einzahlungen, Zulage fließt im Mai, Depotgeühren werden im Dezember belastet. Die veranschaulicht die Ergebnisse in der Vergangenheit für das oben dargestellte Beispiel. Andere Konstellationen können zu andern Ergebnissen führen. Zukünftige Ergebnisse können sowohl niedriger als auch höher ausfallen. | |
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