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11 | Generationenbank 03/2016 Die Generation der Erben und Vererber Wohl kaum jemand beschäftigt sich gerne mit seinem eigenen Tod und was danach für die Angehörigen folgt. Doch die Frage des Erbes zu Lebzeiten zu klären, ist äußerst sinnvoll. Allein in Deutschland sind derzeit ca. 5 Billionen Euro an Barvermögen und in etwa die gleiche Höhe an Immobilienvermögen vorhanden. Ein Teil davon wird in den nächsten Jahren vererbt werden. Den meisten Erblassern ist es zwar wichtig, dass ihr Vermögen an diejenigen geht, die von ihnen vorgesehen sind, dennoch besitzt nur jeder vierte ein Testament oder einen Erbvertrag. Wer aber sicher sein möchte, dass sein Erbe in die richtigen Hände kommt und von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte, sollte auf jeden Fall ein Testament machen. Zudem bietet sich ein Testament für Eltern minderjähriger Kinder an, denn darin lässt sich auch eine Sorgerechtserklärung abgeben. Nach dem Tod eines Angehörigen geht es nicht nur darum, zeitnah das Organisatorische zu erledigen, wie das Beerdigungsinstitut zu beauftragen oder die Sterbeurkunde zu beantragen, sondern auch frühzeitig nach einem Testament zu suchen. Denn darin kann der Verstorbene beispielsweise auch Hinweise und Wünsche zu Bestattungsart und -ort hinterlegen. Handschriftliche Testamente müssen beim Nachlassgericht eingereicht werden. Sie werden eröffnet und die Erben erhalten eine Nachricht. Mit rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar. Wer seine Vermögensnachfolge frühzeitig regelt, entlastet seine Hinterbliebenen und Streit lässt sich dadurch meist vermeiden. Auch Angehörige sollten im Hinblick auf Folgekosten ein Interesse daran haben, dass die Vermögensnachfolge frühzeitig geklärt ist, denn dadurch lassen sich Zeit und Geld in einer Situation sparen, in der Hinterbliebene ganz andere Sorgen haben. Wer schon genau weiß, wie sein Vermögen aufgeteilt werden soll, sollte dies auch schriftlich festhalten. Streitigkeiten um ein Erbe haben schon so manche Familie zerrüttet. Denn viele Menschen wissen nicht, wer überhaupt erbberechtigt ist und wem wie viel des Erbes zusteht. Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, so greift die gesetzliche Erbfolge. Um den nächsten Angehörigen bis zur Klärung der Frage, wer Erbe wird, den Zugang auf die Konten und Depots des Verstorbenen zu ermöglichen, ist es sinnvoll, eine Kontovollmacht auf den Tod oder über den Tod hinaus einzurichten. Damit lässt sich ein Überblick über die Vermögenslage verschaffen und anfallende Rechnungen können beglichen werden. Wer seinen Erben den Erbantritt vereinfachen möchte, sollte seine Nachfolge regeln und sicherstellen, dass die Erben wissen, wo sich das Vermögen befindet. Denn bei einem bestehenden Testament ist häufig kein Erbschein mehr nötig. Erbfall – Erbe – Testament Die BVR-Kundenbroschüre bietet Ihnen gegen eine Schutzgebühr von 4,00 Euro auf 120 Seiten eine leicht verständliche Einführung in die Grundlagen des Erbrechts. Sie hält praktische Tipps und Hinweise für diejenigen bereit, die ihren Nachlass regeln möchten oder ein Erbe antreten. Diesen wertvollen Ratgeber können Interessierte in unseren Geschäftsstellen bestellen. Immobilienvermögen Vermögensstruktur der privaten Haushalte in Deutschland *Neue Definition des Geldvermögens durch die Deutsche Bundesbank ab 2014 (niedriger Wert, da das Vermögen privater Organisationen ohne Errwerbszweck wie Gewerkschaften und Kirchen herausgerechnet wird) Geldvermögen 5,1 Billionen €* Immobilienvermögen 5,5 Billionen €* 881,2 Mrd. € Immobilienvermögen im Bundesland | |
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